Allgemeine Geschäftsbedingungen Tolne Camping ApS 

Artikel 1: Definitionen 

1. Der Unternehmer: Tolne Camping ApS (Eigentümer Tolne Camping) 
2. Der Urlauber (Campinggast): die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen Stellplatz für einen bestimmten Zeitraum oder ein Pauschalangebot abgeschlossen hat. Die Mitgläubiger sind die anderen im Vertrag genannten Personen. 
3. Dritte: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder Miturlauber ist. Dies sind zum Beispiel Gäste von Campinggästen.
4. Platz: ein Platz für ein Campingmittel auf Tolne Camping, der zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer vereinbart wird. 
5. Camping bedeutet: Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Faltcamper, Hütte, Glamping-Zelt und dergleichen. 
6. Der Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, einen Platz zu einem vorher vereinbarten Entgelt und Zeitraum zu nutzen. 
7. Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Platzes, die Campingmittel, die Einrichtungen und die Regeln von Tolne Camping. 
8. Stornierung: schriftliche Stornierung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes. 
9. Campingordnung: die schriftliche Ordnung mit der Hausordnung für die Benutzung des Geländes und der Einrichtungen. 
10. Paket: Ein mehrtägiger Aufenthalt mit vereinbarten Aktivitäten.
11. Identifikation. Jeder Urlauber muss sich bei der Ankunft ausweisen. Dies kann mit Hilfe eines Reisepasses, Personalausweises oder einer gelben Karte geschehen. Bei der Ankunft werden die folgenden Informationen notiert: Name, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift. Wir benötigen diese Informationen, um die Buchung zu bearbeiten, die Rechnung zu erstellen und die Gäste und die Nationalität an die Statistik von Danmark weiterzugeben.

Artikel 2: Dauer der Vereinbarung 

1. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

Artikel 3: Preis und Preisänderungen 

1. Der Preis wird auf der Grundlage der vom Unternehmer festgelegten Preisliste vereinbart. 
2. Entstehen nach Festlegung der Preisliste durch eine Erhöhung des Behördenaufwandes Mehrkosten, so können diese Mehrkosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer). 

Artikel 4: Zusätzliche Kosten 

1. Bettwäsche.
Die Benutzung von Bettwäsche in Hütten und Glamping-Zelten ist obligatorisch (Bettwäsche inkl. Bettdecken und Kissen kann für DKK 50,- pro Person gemietet werden. 
2. Endreinigung. Die Endreinigung in den Hütten ist bei Anmietung einer der Unterkünfte obligatorisch. Für die Kabinen wird eine Gebühr von DKK 25,- erhoben. Die Endreinigungskosten für die Glamping-Zelte sind im Mietpreis enthalten.
3. Camping-Karte. Die Verwendung einer Campingkarte ist nicht obligatorisch. Es ist möglich, eine Campingkarte auf Tolne Camping zu kaufen. Die Campingkarte ist ein Teil des ANWB. 
4. Elektrizität. Für Strom wird ein fester Betrag pro Nacht und Stellplatz oder Unterkunft berechnet. Die Preise finden Sie auf der Website: www.tolnecamping.dk 
5. Umweltsteuer. Es werden DKK 5,- pro Person und Nacht für die Umweltsteuer berechnet.
6. Haustiere. Für Haustiere wird eine Gebühr pro Nacht erhoben. Die aktuellen Kosten werden auf der Website www.tolnecamping.dk angezeigt. 
Artikel 5: Vorbehalte 
1. Die Reservierung kann per Telefon, E-Mail und über die Website www.tolnecamping.dk erfolgen.
2. Nach Eingang der Reservierung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung und/oder Rechnung per E-Mail. 
3. Reservierungen, die mehr als 28 Tage vor der Ankunft getätigt werden, haben standardmäßig eine Bedenkzeit von 2 Tagen. Reservierungen, die innerhalb von 28 Tagen vor der Ankunft erfolgen, haben keine Bedenkzeit. 
4. Am dritten Tag nach der Buchung ist Ihre Buchung rechtsverbindlich und es gelten die Artikel 6 und 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich Änderungen und Stornierung. 
5. Wenn keine Reservierung erfolgt, kann es sein, dass der Unternehmer einen Platz oder einen gewünschten Platz für einen bestimmten Zeitraum nicht garantieren kann.

Artikel 6: Zahlung 

1. Der Urlauber hat die Zahlung in dänischen Kronen zu leisten, wobei die vereinbarten Fristen einzuhalten sind. 
2. Die Zahlung muss in zwei Fristen erfolgen, und zwar: 
1. 2 Wochen nach telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Reservierung, die erste Frist für 50% der vereinbarten Summe. 
2. Bei Abreise ist der Restbetrag (50%) zu zahlen.
3. Wenn keine Reservierung vorgenommen wurde, erfolgt die Zahlung in einer Rate zum Zeitpunkt der Abreise.  
4. Ist der Unternehmer im Falle einer Reservierung am Tag der Anreise nicht im Besitz der ersten Terminsumme, so ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber den Zutritt zum Gelände zu verweigern. 
5. Ist der Gesamtbetrag bei Abreise nicht beglichen, so ist der Unternehmer berechtigt, nach Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den noch ausstehenden Betrag zu berechnen. Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach einer Inverzugsetzung in angemessener Weise aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers. 

Artikel 7: Stornierung 

1. Im Falle des Rücktritts hat der Urlauber dem Unternehmer eine Vergütung zu zahlen, die sich auf 
1. Im Falle einer Stornierung mehr als 2 Monate vor dem Starttermin werden nur die Verwaltungskosten (DKK 150,-) berechnet. 
2. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Monaten vor Reisebeginn werden die Verwaltungskosten (DKK 150,-) und 10% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. 
3. Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Monat vor dem Starttermin berechnen wir Ihnen die Verwaltungsgebühr (DKK 150,-) und 20% des Gesamtbetrags. 
4. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem Starttermin werden die Verwaltungsgebühr (DKK 150,-) und 50% des Gesamtbetrags berechnet. 
2. Die Gebühr wird anteilig zurückerstattet. 


Artikel 8: Nutzung durch Dritte 

1. Die Nutzung von Campingausrüstung und/oder eines dazugehörigen Stellplatzes durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Eigentümer dies schriftlich genehmigt hat. 
2. Für jeden Gast, der einen Campinggast besucht, wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr für einen Tagesaufenthalt (unabhängig vom Alter) beträgt 20 DKK. Bleibt der Tagesgast über Nacht, werden die Preise für einen Erwachsenen oder ein Kind wie auf unserer Website angegeben berechnet.
3. Saisongäste können sich für eine Gästekarte entscheiden (Kosten: DKK 450.-). Mit dieser Karte können sie in der gewählten Saison unbegrenzt Gäste haben.
4. Gäste von Urlaubern müssen sich immer an der Rezeption melden.

Artikel 9: Maximal zulässige Anzahl von Personen 

1. Die maximal zulässige Personenzahl pro Stellplatz beträgt 6 Personen. Die Belegung mit mehr als einer Familie oder mit mehr als der maximalen Personenzahl auf einem Stellplatz ist nicht erlaubt. 
2. Wenn für eine Familie zwei Zelte/Wohnwagen/Faltwohnwagen/Wohnmobile usw. gewählt werden, müssen zwei Stellplätze bezahlt werden.

Artikel 10: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise 

1. Bei einer Reservierung schuldet der Urlauber den vollen Vertragspreis für den gesamten vereinbarten Zeitraum. 
2. Wird keine Reservierung vorgenommen, werden nur die Kosten für die Anzahl der Nächte (einschließlich Nebenkosten) berechnet, die der Urlauber den Campingplatz genutzt hat.

Artikel 11: Vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Unternehmer und Räumung 

1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: 
1. Wenn der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder der/die Dritte(n) trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung die im Vertrag, in der Campingordnung und/oder in den behördlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen nicht ausreichend erfüllt/erfüllen, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass dem Unternehmer nach Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann; 
2. Für den Fall, dass der Urlauber, Miturlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder die anderen Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Campingplatzes stört; 
3. Für den Fall, dass der Urlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Verwarnung durch die Nutzung des Platzes und/oder seiner Campingmittel gegen die Bestimmung des Geländes verstößt; 
4. Falls die Campingmittel nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entsprechen; Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, beleidigende Äußerungen über Rasse, Natur oder Glauben gehören zu den Gründen für die sofortige Entfernung vom Campingplatz. 
5. Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, so hat er dies dem Urlauber in einem ihm persönlich übergebenen Schreiben mitzuteilen. In dringenden Fällen kann das Schreiben entfallen und eine persönliche mündliche Mitteilung genügt. 
6. Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Stellplatz bzw. sein Campingmittel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Gelände verlassen wird. 
7. Falls der Urlauber seinen Platz nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz gemäß Artikel 12.2 zu räumen. 
8. Grundsätzlich hat der Urlauber bei vorzeitiger Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts. 

Artikel 12: Räumung 

1. Bei Beendigung des Vertrages muss der Urlauber den Platz spätestens um 11.00 Uhr am letzten Tag des vereinbarten Zeitraumes räumen und vollständig in Ordnung hinterlassen. 
2. Entfernt der Urlauber seine Campingmittel nicht, so ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Abmahnung unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen, beginnend mit dem Tag des Zugangs, den Platz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Die Kosten für diese 7 Tage, die Kosten für den Abbruch und die eventuellen Kosten für die Lagerung und/oder Deponierung, soweit angemessen, gehen zu Lasten des Urlaubers. 

Artikel 13: Gesetze und Vorschriften 

1. Der Urlauber hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel sowohl im Innen- als auch im Außenbereich alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für sein Unternehmen an das Campingmittel gestellt werden (können). 
2. Flüssiggasanlagen sind nur in Kraftfahrzeugen erlaubt, die von der von der Regierung dafür bestimmten Behörde zugelassen sind. 

Artikel 14: Wartung und Bau 

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten. 
2. Der Urlauber ist verpflichtet, die von ihm gestellten Campingmittel und das dazugehörige Gelände in gleichem Pflegezustand zu halten. 
3. Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher abzuschneiden, Antennen zu errichten, Zäune und Schranken aufzustellen oder Gebäude oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um die Campingmittel herum zu platzieren. 
4. Der Urlauber bleibt zu jeder Zeit dafür verantwortlich, dass das Campingmittel beweglich bleibt. 
5. Der Urlauber hat die Unterkunft oder den Campingplatz jederzeit ordentlich und sauber zu halten. 
6. Bei der Abreise sind die Unterkünfte und Stellplätze sauber, frei von Abfällen und in neuwertigem Zustand zu hinterlassen.

Artikel 15: Haftung 

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden ist auf einen Höchstbetrag von 8.000.000 Kronen pro Ereignis beschränkt. Hierfür ist der Unternehmer versichert. 
2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder eine Beschädigung auf seinem Betriebsgelände, es sei denn, dies ist die Folge eines Mangels, der dem Unternehmer zuzurechnen ist. 
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungseinflüsse oder sonstiger von ihm nicht zu vertretender Umstände. 
4. Der Unternehmer haftet für Störungen auf seinem Teil der Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Störungen stehen im Zusammenhang mit der Leitung ab der Abnahmestelle des Urlaubers. 
5. Der Urlauber haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungsleistungen, gerechnet ab dem Übernahmepunkt, es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt. 
6. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von ihm, dem/den Mitreisenden und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, dem/den Mitreisenden und/oder Dritten zuzurechnen sind. 
7. Nach einer Meldung von Belästigungen durch den Urlauber, die von anderen Urlaubern verursacht werden, ist der Unternehmer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 

Artikel 16: Beanstandungen 

1. Eine Reklamation eines Urlaubers muss immer schriftlich an den Unternehmer gerichtet werden. 
2. Die Einreichung einer Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die vom Urlauber geleistete Zahlung. 
3. Der Unternehmer wird Ihre Reklamation beurteilen und sie in aller Angemessenheit und Fairness behandeln. 
4. Sollte der Urlauber damit nicht einverstanden sein, so gilt dänisches Recht. 

Artikel 17: Datenschutz 

1. Um Ihre Buchung bearbeiten zu können, ist die Erfassung einer Reihe von personenbezogenen Daten notwendig. Dazu gehören: Name und Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Nationalität. Diese Daten werden in einer sicheren Datenbank gespeichert. Diese Daten können von uns für interne Geschäftszwecke verwendet werden. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. 
2. Nur die Nationalität der Gäste und die Anzahl der Gäste wird an Danmarks Statistik weitergegeben.

Artikel 18: Haustiere

Haustiere sind auf dem Campingplatz unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
1. (1) Haustiere müssen immer an der Leine geführt werden.
2. Es wird eine Gebühr für jedes Haustier pro Nacht erhoben. Die Preise sind auf der Website angegeben: www.tolnecamping.dk.

Tolne Camping, Mai 2021